Teilnahmebedingungen
Stempelpass-Gewinnspiel am Tag der offenen Lastenstraße
1. Veranstalter
Mittelberger GmbHLastenstraße 37, 6840 Götzis
info@mittelberger.cc
+43 5523 64565-500
2. Teilnahme
Die Teilnahme ist kostenlos und an keinen Kauf gebunden. Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich. Teilnahmeberechtigt ist jeder Stempelpass mit 10 Firmenstempeln und vollständig ausgefüllten Kontaktdaten, der am 23.10.2026 bis 18:00 bei einem der teilnehmenden Betriebe abgegeben wird. Pro Person ist eine Teilnahme möglich. Unvollständige, unleserliche oder nachträglich abgegebene Pässe nehmen nicht an der Verlosung teil.
3. Gewinne
Verlost werden 10 amKumma-Gutscheine im Wert von je 50 Euro. Eine Barablöse, ein Umtausch oder eine Übertragung des Gewinns auf eine andere Person ist nicht möglich.
4. Ziehung und Verständigung
Die Ziehung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus allen gültigen Stempelpässen. Die Gewinner:innen werden über die angegebenen Kontaktdaten verständigt. Meldet sich eine gewinnende Person innerhalb von 14 Tagen nach der ersten Verständigung nicht, verfällt der Anspruch und es wird neu gezogen.
5. Zusendung
Die Gutscheine werden an die am Stempelpass angegebene Adresse versendet. Für Verlust oder Beschädigung auf dem Postweg wird keine Haftung übernommen. Ist die Adresse unvollständig oder unleserlich, kann der Gewinn nicht zugestellt werden.
6. Datenschutz
Deine Kontaktdaten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels und zur Zustellung des Gewinns verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), nicht an Dritte weitergegeben, nicht für Werbung verwendet und spätestens 3 Monate nach der Ziehung gelöscht. Du hast das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Beschwerde bei der Datenschutzbehörde. Kontakt: info@mittelberger.cc
7. Sonstiges
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel bei Vorliegen wichtiger Gründe abzubrechen oder zu ändern. Teilnehmende, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder gegen diese Bedingungen verstoßen, können ausgeschlossen werden. Es gilt österreichisches Recht.